Gericht stoppt Rufmord

15.07.2026, 11:52 Uhr

Das Landgericht Oldenburg hat am 13.07.2026 ein URTEIL im Rechtsstreit wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch Internetveröffentlichungen gesprochen. Darin hat der Vorsitzende Richter erkannt, dass der Beklagten „bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, untersagt [wird] 1. in Bezug auf den Kläger Jan Henning Bode das Folgende zu behaupten und/oder behaupten zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen und/oder zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen“. Das „Folgende“ bezieht sich auf die Behauptungen schwerster Gewalttaten. An der Öffentlichen Verhandlung am 02.07.2026 nahmen mehrere Zuschauer:innen aus Bremen teil.

In dem URTEIL hat das Landgericht nach Anhörung beider Parteien und Würdigung der vorgelegten Beweismittel festgestellt, dass die streitgegenständlichen Äußerungen rechtswidrig sind – insbesondere war der Richter nicht von den Ausführungen der Antragsgegnerin überzeugt. Die Antragsgegnerin hatte vor Gericht behauptet mit der Veröffentlichung und Verbreitung nicht einverstanden gewesen zu sein. Das Gericht ist insbesondere zu dem Ergebnis gelangt, dass die Veröffentlichungen aufgrund der namentlichen Nennung von Henning in schwerwiegender Weise in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht eingreifen und seine berufliche wie persönliche Reputation erheblich beeinträchtigen.

Zudem liegt eine Stellungnahme der Chefredakteurin der taz vor. Daraus ergibt sich, dass die Antragsgegnerin bereits vor Jahren versucht hatte, die taz zu einer investigativen Berichterstattung über den behaupteten Sachverhalt zu veranlassen. Nach Prüfung lehnte die taz eine Berichterstattung jedoch ab, da erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der geschilderten Vorwürfe bestanden.

Alle im Urteil benannten Personen, bis auf die Antragsgegnerin, legten eine eidesstattliche Erklärung vor, die im Falle einer Falschaussage strafrechtliche Konsequenzen hat.

Henning ist Mitgründer der Kampfsportschule „Grapple and Strike“ in Bremen, eines inklusiven und solidarischen Gyms, das sich seit Jahren für gesellschaftliche Teilhabe und ein egalitäres Miteinander einsetzt. Darüber hinaus engagiert sich Henning seit vielen Jahren gemeinnützig und ist journalistisch tätig. Ferner leitete er in der Vergangenheit zahlreiche Seminare zur Aufklärung über Faschismus und Nationalismus. Gerade aufgrund der streitgegenständlichen Veröffentlichungen wurde er inzwischen von der Durchführung entsprechender Seminare ausgeschlossen. Darüber hinaus wurden die Beiträge gezielt auch an weitere Kampfsportschulen versandt, wodurch die rufschädigenden Behauptungen bewusst weiterverbreitet wurden.

Die Veröffentlichungen und deren Weiterverbreitung zerstören den über Jahre hinweg aufgebauten persönlichen und beruflichen Ruf Hennings in erheblicher Weise. Sie stellen ihn in der Öffentlichkeit an den Rand der Gesellschaft und beeinträchtigen seine berufliche Tätigkeit sowie sein gesellschaftliches Engagement nachhaltig. Hiermit wurde nicht nur ihm persönlich, nicht nur im Sport, sondern auch dem gemeinsamen gesellschaftlichen Engagement gegen Rassismus und Faschismus geschadet.

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